Berufungskommissionen

In den Berufungskommissionen wird entschieden, mit wem freie ProfessorInnenstellen neu besetzt werden sollen. Zu jeder Stelle gibt es eine Kommission in der die Studierenden mit jeweils einem Mitglied vertreten sind.

Wenn eine ProfessorInnenstelle zu besetzen ist, wird eine Berufungskommission eingesetzt. Mitglieder dieser Berufungskommission sind VertreterInnen der Professorenschaft der jeweiligen Fakultät sowie von anderen Fakultäten, einE StudierendeR und ein Mitglied aus dem Mittelbau. Über das Verfahren wird regelmäßig im Fakultätsrat berichtet. Die Kommission schreibt zuerst die Stelle aus. Anschließend werden aus der Liste der BewerberInnen einige (etwa 6) zu Vorträgen eingeladen. Hiervon wird wieder ein Auswahl getroffen, über die dann Gutachten (Einzel- und vergleichende Gutachten) eingeholt werden. Anhand des so gewonnen Eindrucks erstellt die Kommission eine Liste (in der Regel 3 Plätze), die dann dem Fakultätsrat zum Beschluß vorgelegt wird. Anschließend müssen noch der Bereichsrat und der Senat, ein uniweites Gremium, darüber befinden. Dann wird die Liste abgearbeitet, d.h. zuerst wird Platz 1 gefragt, ob sie bzw. er die Stelle annimmt, dann 2 usw. Sollte keine der auf der Liste stehenden Personen die Stelle annemmen, so ist die Liste geplatzt, und es muss eine neue Liste erstellt werden. Das ganze Verfahren ist vertraulich. Die Vorträge finden natürlich öffentlich statt, sind aber nicht als Berufungsvorträge gekennzeichnet.

Fiebinger-Stellen sind Berufungsverfahren, die mit Sondermitteln finanziert werden. Hier wird eine Stelle neu besetzt, ehe die Vorgängerin bzw. der Vorgänger in Pension geht.

Die Vertretung der Studierenden wird auf der Fachschaftssitzung bestimmt.

Der Fachschaft ist es wichtig, dass die Qualifikation in Bezug auf die Lehre bei der Reihenfolge stark berücksichtigt wird.

Der studentische Vertreter wird bei Einberufung der Kommission bestimmt.