Die verfasste Studierendenschaft

Dass die Universität ein Ort des Lernens ist, liegt in den Händen der Professoren und ihren Mitarbeitern.
Doch sie ist auch ein vielfältiger Lebensraum, denn schließlich verbringt ein Student viele Jahre hier, und glücklicherweise bleibt neben Vorlesungen und Klausurvorbereitungen noch freie Zeit, die möglichst angenehm verbracht werden will.
Dass dies möglich ist und es ein großes Angebot an kulturellen, sozialen und politischen Aktivitäten gibt, ist unsere Aufgabe.

Der geschichtliche Hintergrund

Bis 1977 gab es in Baden-Württemberg eine "Verfasste Studierendenschaft" mit politischem Auftrag und finanziellen Mitteln. Dann hatte die Landesregierung das Ziel, den Einfluss der Studierenden so weit wie möglich einzuschränken und aus den Universitäten reine Dienstleistungsbetriebe zu machen. Das ist heute immer deutlicher zu spüren.
Die einzigen offiziellen Mitspracherechte hatten nur noch die studentischen Vertreter in den Fakultätsräten und im Senat, wo sie aber zahlenmäßig stark unterlegen waren.
Deshalb haben sich die Studenten im Unabhängigen Modell organisiert.
2012 hat der Landtag die Wiedereinführung beschlossen, so dass nun die studentischen Vertretungen auf gesetzlicher Grundlage arbeiten können.
Dafür hat ein Arbeitskreis des StuPa eine Satzung ausgearbeitet, die im letzten Jahr in einer Urabstimmung von der Mehrheit der Studenten angenommen wurde.
Im Wesentlichen wurde dabei das Unabhängige Modell im Rahmen des Landes-Hochschul-Gesetzes mit ein paar Änderungen übernommen. So wird die Stellung der Fachschaftenkonferenz gestärkt, indem sie ein Vetorecht gegen Beschlüsse des StuPa bekommt.

Neue Privilegien der VS sind u. a.:

  • Finanzautonomie: Wir können selbst darüber bestimmen, wie viel jeder Student für die Vertretung zahlt.
    Es wird sich wahrscheinlich im einstelligen Euro-Bereich halten.
  • Politisches Mandat: Es ist uns endlich erlaubt uns politisch zu äußern, sofern es Studierende betrifft, also bspw. zum BAföG, Studiengebühren oder studentischer Wohnraum.
  • Rechtsfähigkeit: Jetzt darf die VS Verträge abschließen, z.B. mit dem KVV.

Informationen zur Satzung und die Satzung selbst findest du auf den Seiten des UStA usta.de und insbesondere des Arbeitskreis-Verfasste-Studierendenschaft usta.de/vs sowie in deiner Fachschaft.

Ältestenrat

Der Ältestenrat ist das Kontrollorgan der Studierendenschaft. Er setzt sich aus Studenten zusammen, die sich vor ihrer Amtszeit in der Studierendenschaft engagiert haben. Mit dieser Erfahrung im Hintergrund entscheidet der Ältestenrat in Streitfragen, etwa bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Satzung. Außerdem ist er für die Aufhebung satzungswidriger Beschlüsse und die Prüfung von Anfechtungen der Wahlen zuständig.

StuPa

Das Studierendenparlament (kurz StuPa) ist die Legislative der Studierendenschaft. Damit ist es eine Art Bundestag im Kleinen. Die Sitzungen finden 14-tägig in einem Seminarraum im Rechenzentrum statt und sind öffentlich. Das StuPa diskutiert die wichtigsten studentischen Themen und fällt die dazugehörigen Beschlüsse. Das sind zum Beispiel die Vergabe der Qualitätssicherungsmittel, Studitickets oder die Nachwirkungen der KIT-Fusion. Auch die Wahl des AStA (quasi die "Bundesregierung") und der Beschluss von dessen Arbeitsprogramm fallen in den Aufgabenbereich des StuPas. Außerdem werden hier die studentischen Vertreter für die offiziellen Gremien des KIT ernannt.

In jedem Sommersemester stellen sich die verschiedenen politischen Hochschulgruppen zur Wahl für die 25 Sitze des StuPas auf. Bei der Wahl hast du eine Listen- und fünf Kandidatenstimmen. Analog zur Zweitstimme bei den Bundestagswahlen bestimmt die Listenstimme die Anzahl der Sitze einer Liste im StuPa. Im Wahl-UMag stellen sich die einzelnen Listen vor. Um dich zu enthalten kannst du hier auch einfach keine Liste ankreuzen. Die Kandidierendenstimmen bestimmen die Reihenfolge der Kandidierenden innerhalb ihrer eigenen Liste. Du kannst bis zu fünf Stimmen beliebig über die Listen (panaschieren) verteilen. Es ist aber auch möglich einem einzelnen Kandidaten bis zu fünf Stimmen geben (kumulieren). Anders als bei der Erststimme bei den Bundestagswahlen kann aber allein mit diesen Stimmen niemand direkt in das Parlament gewählt werden. Vielmehr wird zunächst die Anzahl der Listenplätze ermittelt, deren Besetzung durch die Kandidaten dann nach ihrer Stimmanzahl bestimmt wird.

AStA

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die Exekutive der Studierendenschaft. Seine Mitglieder werden vom StuPa gewählt. Sie vertreten die Studierenden nach außen, dabei halten sie sich an die Maßgabe der StuPa-Beschlüsse. Der AStA setzt sich aus dem Vorsitz und verschiedenen Referaten (Finanzreferat, Kulturreferat, Pressereferat etc.) zusammen, die jeweils für ein bestimmtes Themengebiet zuständig sind. Sie beraten und helfen bei allen möglichen Problemen, bringen Informationsmaterial heraus, organisieren politische Veranstaltungen und nicht zuletzt die großen Unifeste und vieles mehr.
Der AStA ist die zentrale Stelle, bei der alle Informationen zusammenlaufen, und die den Kontakt zwischen den Fachschaften, den Hochschulgruppen, der Verwaltung und bundesweiten studentischen Organisationen herstellt.

Fachschaft

In unserer Satzung dienen die Fachschaften als studentischen Interessenvertretungen auf Fakultätsebene. Sie sind im Studium oft erster und bester Ansprechpartner. Alle aktiven Fachschaftler sind selbst Studierende und kennen daher aus eigener Erfahrung die Hürden und Tücken deines Studienganges. Mithilfe einer Fachschaftsordnung, die noch angefertigt wird, können wir die Organisation weitgehend selbst bestimmen. Die wichtigsten Organe legt die Satzung fest. Es handelt sich hierbei um den Fachschaftsvorstand und die Fachschaftsversammlung.

Die Fachschaftsversammlung ist das beschließende Organ der Fachschaft, die vom Fachschaftsvorstand einberufen wird. Sie findet mindestens einmal im Semester und auf Antrag von mindestens 5% der Fachschaftsmitglieder statt.

Fachschaftssprecher

Der Fachschaftsvorstand ist das ausführende Organ der Fachschaft. Er wird aus den gewählten Fachschaftssprechern gebildet, deren Anzahl durch die Fachschaftsordnung geregelt wird. Diese wird bei uns im Moment allerdings noch erarbeitet.
Für den Übergang wurde daher die Anzahl der Fachschaftssprecher mit der Zahl der studentischen Vertreter im Fakultätsrat festgelegt. Besonders interessant ist, dass der Fachschaftsvorstand eine Person wählen kann, die mit beratender Stimme an den Sitzungen des Fakultätsrats teilnehmen darf. Diese Person ist dort dann zwar nicht stimmberechtigt, kann aber unseren fünf Vertretern beistehen und so unseren Standpunkten mehr Nachdruck verleihen.

Die Fachschaftssprecher werden durch allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahl nach dem Grundsatz der Persönlichkeitswahl gewählt.
Normalerweise beginnt die Amtsperiode des Fachschaftsvorstandes am 1. Oktober und endet am darauffolgenden 30. September.
Bei Ausscheiden eines Fachschaftssprechers, beispielsweise durch Rücktritt oder Beendigung des Studiums, rückt der Kandidat mit den nächstmeisten Stimmen nach. Steht kein Kandidat mehr zur Verfügung, bleibt das Amt unbesetzt. Fällt die Anzahl der Fachschaftssprecher jedoch unter zwei, ist eine Fachschaftsversammlung einzuberufen, um über Neuwahlen zu entscheiden. Für den Fall, dass der Fachschaftsvorstand unbesetzt sein sollte, wird die Fachschaftsordnung das weitere Vorgehen regeln.

Die Kandidierenden für die Wahlen der Fachschaftsprecher in der Physik stellen sich auf zumeist in einem extra Wahlinfo noch einmal kurz vor.

Fachschaftenkonferenz

In der Fachschaftenkonferenz (FSK) treffen sich wöchentlich Vertreter aller Fachschaften und des AStA. Dabei dient die FSK vor allem der Verständigung zwischen den Fachschaften. Oft ergeben sich ähnliche Probleme bei verschiedenen Fachschaften, die durch einen Erfahrungsaustausch schneller und leichter gelöst werden können. Darüber hinaus hat die FSK auch ein aufschiebendes Vetorecht bzgl. der Beschlüsse des Studierendenparlaments. Sie ist somit auch Kontrollinstanz des StuPas.


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