Fakultätsrats- und Senatswahlen

10.07.2013 08:00
10.07.2013 08:00

Vor wenigen Wochen gab es die zweiten Wahlen am KIT in diesem Jahr und wir, die Fachschaft Physik, hatten mal wieder die höchste Wahlbeteiligung. Vielen Dank dafür. Doch schon bald, genauer gesagt am 10. Juli, gibt es schon wieder Wahlen. Dieses Mal werden nicht das Studierendenparlament und die Fachschaftssprecher (VS-Wahlen) gewählt sondern die studentischen Vertreter im Senat und dem Fakultätsrat (A-Wahlen), also den offiziellen Gremien des KIT. Im Gegensatz zu den VS-Wahlen waren wir hier immer sehr stolz eine möglichst geringe Wahlbeteiligung zu bekommen. Doch wie passt das zusammen?

Bis letzten Sommer war im Landeshochschulgesetz (LHG) keine richtige studentische Interessenvertretung an den Universitäten vorgesehen. Die einzige Vertretung, die es gab, waren die Studenten im Senat und den Fakultätsräten. Doch deren Zahl ist nur sehr gering (3 bzw. 4 Studenten im Senat bzw. Fakultätsrat). Dazu kam noch, dass ihre Arbeit durch das LHG stark eingeschränkt wurde, so durften sie nicht selbstständig ihre Gelder verwalten oder sich nur zu wenigen Themen öffentlich äußern. Äußerten sie sich zu anderen Themen, unter diese fiel z.B. auch das BAföG oder Studiengebühren, war dies eine Straftat. Alles in allem waren es für eine Demokratie unwürdige Verhältnisse. Deshalb entschied sich die Studierendenschaft und somit auch die Fachschaft Physik diese Wahlen zu boykottieren. Damit nicht einem absolut undemokratischen System ein pseudo-demokratischer Anstrich gegeben werden konnte. Die studentischen Vertreter im Senat wurden dabei durch das unabhängige (d.h. das nicht im LHG vorgesehene) Studierendenparlament und die im Fakultätsrat durch die unabhängige Fachschaft bestimmt.

Doch letzten Sommer änderte sich die Situation. Durch einen Beschluss des Landtags wurde die Verfasste Studierendenschaft (VS) wieder eingeführt. Dadurch fielen die Einschränkungen, die bisher galten weg und es ist wieder möglich die Meinung der Studierendenschaft öffentlich zu vertreten. Das Problem an der Sache ist, dass das Gesetz nun ein so genanntes legislatives Organ (bei uns das Studierendenparlament (StuPa)) und ein exekutives Organ (also der Allgemeine Studierenden Ausschuss (AStA)) vorsieht, die die offizielle Meinung der Studierendenschaft bilden bzw. vertreten. Die studentischen Vertreter im Senat werden aber weiterhin direkt gewählt. Sie sind also nicht an die Beschlüsse aus dem StuPa gebunden und können im schlimmsten Fall im Senat eine gegenteilige Meinung vertreten. Analog dazu gibt es genau das gleiche Problem bei der Fachschaft und den studentischen Vertretern im Fakultätsrat.

Die Anzahl der studentischen Vertreter im Senat und den Fakultätsräten mit 3 bzw. 4 Vertretern blieb unverändert klein. Diesen wenigen Vertretern ist es unmöglich, einen sinnvollen Querschnitt der Meinungen innerhalb der Studierendenschaft zu bilden und zu vertreten. Wenn sie also die aktuellen Themen umfassend mit all ihren Facetten diskutieren wollen, ist die Meinungsfindung innerhalb eines Repräsentantengremiums wie des StuPa bzw. der Fachschaft unerlässlich.

Um das Beste aus der gegebenen Situation zu holen ist es also am sinnvollsten, wenn die Vertreter im Senat bzw. den Fakultätsräten aus dem StuPa bzw. den Fachschaften kommen. Besser wäre es aber, wenn die Vertreter durch das StuPa bzw. die Fachschaften gewählt werden würden. Soweit ist die Meinung innerhalb der studentischen Gremien einhellig. Doch bei der Frage, wie die Vertreter bestimmt werden sollen gehen die Meinungen weit auseinander.

Auf der einen Seite gibt es eine Gruppe, zu dem das StuPa gehört, die die Wahlen weiterhin boykottieren möchte. Aus ihrer Sicht hat sich die Lage zwar gebessert. Da es aber durch die direkte Wahl möglich ist, dass auch Personen und Gruppen gewählt werden, die nicht die 'offizielle' Meinung der Studierendenschaft vertreten, wird die Wahl immer noch als undemokratisch angesehen. Die Plätze in den Gremien soll weiterhin vergeben werden wie bisher. Dies bedeutet für den Senat, dass die drei Plätze mit je einem Vertreter der Fachschaften und den beiden stärksten Listen im StuPa besetzt werden. Die restlichen im StuPa vertretenen Listen stellen deren Stellvertreter. Um das Ganze rechtlich wasserdicht zu machen, müssen sie natürlich noch bei den A-Wahlen gewählt werden. Damit nicht aus Versehen andere als die vorgesehenen Vertreter gewählt werden, wird diese bewusst nicht beworben. Dadurch erhofft man sich, dass nur diejenigen wählen gehen, die dieses System kennen.

Auf der anderen Seite gibt es eine Gruppe, zu der auch die Fachschaft Physik gehört, die der Meinung ist, dass durch die Gesetzesänderung letzten Sommer die Hauptforderung, die Ermöglichung einer demokratischen Willensbildung innerhalb der Studierendenschaft, erfüllt wurde. Ein Boykott der A-Wahlen würde der eigenen Forderung einer Demokratisierung der Universitäten widersprechen. Um das Ziel einer indirekten Wahl durch die Gremien der VS zu erreichen, sollen die neu geschaffenen, demokratischen Möglichkeiten verwendet werden. Damit die Verbindung zwischen den studentischen und den offiziellen Gremien besteht, stellen das StuPa und die Fachschaft weiterhin jeweils eine Liste zu den Wahlen auf. Wer aber letztendlich von der Liste in das jeweilige Gremium kommt sollen die Wähler, also ihr, entscheiden. Die Gefahr, dass sich andere Gruppen, die nichts mit den studentischen Gremien zu tun haben, zur Wahl stellen, sehen wir auch. Allerdings sind wir der Meinung, dass wir uns ensthaft überlegen müssen, was wir falsch gemacht haben, wenn ihr eurer offiziellen Studierendenvertretung nicht mehr zutraut, euch gut zu vertreten.

Deshalb, geht am 10.7. wählen! Zumindest bei den Fakultätsratswahlen. Bei den Senatswahlen eher nicht, oder wenn doch dann die ersten drei auf der Liste.